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Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas


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Rechtsanwalt für deutsch-spanisches Recht. Die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas berät und vertritt Mandanten in Deutschland und Spanien im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs unzer Berücksichtigung beider Rechtsordnungen. erforderlich ist die Kennntnis des deutschen und des spanischen Rechts sowie der deutschen und spanischen Sprache. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf folgenden Gebieten: - spanisches Immobilienrecht - spanisches Erbrecht - spanisches Familienrecht - spanisches Gesellschaftsrecht - spanisches Steuerrecht - spanisches Zivilrecht - spanisches Strafrecht

Weitere Informationen:
http://www.anwalt-spanisches-recht.de


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