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Pflichtverteidiger Berlin


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Wann hat der Beschuldigte eines Strafverfahrens Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Gibt es im Strafrecht Prozesskostenhilfe? Wie beantragt man einen Pflichtverteidiger? Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflichtverteidigung? Bekommt nur der mittellose Beschuldigte einen Pflichtverteidiger? Gibt es Unterschieden zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger? Wo finden sich die Regelungen über die Pflichtverteidigung? Ist der Pflichtverteidiger kostenlos? Über die Pflichtverteidigung gibt es viele Missverständnisse. Viele Menschen glauben, die Pflichtverteidigung stünde nur mittellosen Beschuldigten zu, zumeist wird auch davon ausgegangen, dass von einem Pflichtverteidiger nicht viel zu erwarten sei. "Pflichtverteidiger Berlin" möchte über diese Missverständnisse aufklären. Die Seite informiert Beschuldigte eines Strafverfahrens über die rechtlichen Grundlagen der Pflichtverteidigung, den Anspruch auf die Pflichtverteidigung und über die Kosten der Pflichtverteidigung. Auch auf die PfLichtverteidigung im Jugendstrafverfahren wird eingegangen. Ferner gibt es Ratschläge für die Suche nach einem Strafverteidiger bzw. Pflichtverteidiger. Die Seite ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts Albrecht Popken LL.M., Berlin. Rechtsanwalt Popken ist in Berlin und Brandenburg unter anderem auch als Pflichtverteidiger tätig.

Weitere Informationen:
http://www.berlin-pflichtverteidiger.de


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