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Strafbefehl - Verfahrensbeendigung mit Vor- und Nachteilen Zumindest aus Filmen oder aus nachmittäglichen Gerichtsshows weiß so ziemlich jeder, wie eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht abläuft. Was viele nicht wissen: Die Wirklichkeit der Gerichte ist sehr viel pragmatischer - die meisten Strafverfahren werden nämlich nicht mit einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern mit einem Strafbefehl beendet. Oftmals herrscht dann auch Ratlosigkeit, was zu tun ist, wenn ein solcher Strafbefehl zugestellt wurde. Zwar findet sich dort eine "Rechtsmittelbelehrung", diese ist aber nur schwer zu verstehen. Außerdem verrät die Belehrung natürlich nicht, welches Vorgehen sinnvoll ist. Lohnt sich der Einspruch gegen den Strafbefehl? Welche Risiken sind damit verbunden? Kann alles schlimmer werden? Was kostet das Ganze? Was passiert überhaupt, wenn man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt? Muss man einen Rechtsanwalt haben? Was würde der kosten? Bin ich vorbestraft, wenn ich keinen Einpruch gegen den Strafbefehl einlege? Viele Fragen rund um das Thema Strafbefehl. Sie alle sollen auf der Seite "der-strafbefehl.de" beantwortet werden. Die Seite ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts für Strafrecht Albrecht Popken LL. M.

Weitere Informationen:
http://www.der-strafbefehl.de


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