Rechtsanwälte - im Streit um das Recht oftmals unerlässlich
Ein altbekanntes Sprichwort sagt, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge seien. Leider zeigt der Alltag vor den Gerichten, dass dieses Sprichwort sich nur allzu häufig als wahr herausstellt. So genügt es im Zivilprozess nämlich nicht, dass Recht auf seiner Seite zu wissen, es muss dem Kläger oder dem Beklagten auch gelingen, das Gericht von der Richtigkeit des jeweiligen Standpunktes zu überzeugen. Dazu müssen dem Gericht die relevanten Tatsachen vorgetragen werden, und oftmals müssen darüber hinaus auch rechtliche Argumente vorgetragen werden. Bei alledem kann ein Rechtsanwalt wichtige und oftmals für den Ausgang des Gerichtsverfahrens entscheidende Dienste leisten.
Aber nicht nur im Zivilverfahren, auch im Strafverfahren ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass dem Betroffenen ein Rechtsanwalt als sachkundiger Berater zur Seite steht. Denn auch das Strafverfahrensrecht ist für juristische Laien oftmals schwer verständlich, eine effektive Verteidigung ist dem Beschuldigten aber ohne Kenntnis des Verfahrensrechts kaum möglich. Egal, ob Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren oder Strafverfahren, es empfiehlt sich in aller Regel, einen Rechtsanwalt oder einen
Strafverteidiger zu beauftragen, der dabei hilft, die eigene Rechtsposition gegenüber der Gegenseite oder gegenüber den Behörden durchzusetzen. "Recht bekommen" ist manchmal schwierig, es ist aber nicht unmöglich.